Für AOK versicherte!

Gerne darf ich Ihnen mitteilen, dass ich seit Januar 2025 Kooperationspartnerin der AOK Kaufbeuren und Umland bin. Versicherte können zwei Beratungstermine pro Halbjahr wahrnehmen, vorausgesetzt, sie haben keinen weiteren Präventionskurs über die AOK besucht oder abgerechnet. 
Sie benötigen keine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes, jedoch ist eine Diagnose des Arztes mit aktuellen Laborwerten und Medikamentenplan für ein gute Beratung sehr hilfreich.

 

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Durch mein Berufszertifikat werden die Beratungsleistungen von den Krankenkassen bezuschusst (nach §43 Satz 1 Nr. 2 SGB V)

Der Arzt:

  1. hält eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig und bescheinigt dies mit Angabe der Diagnose.
  2. gibt die Notwendigkeitsbescheinigung dem Patienten mit und legt folgende Kopien bei: aktuelle Blutwerte, Medikamentenplan und evtl. notwendige Befundberichte.

Der Patient:

  1. beantragt mit einem Kostenvoranschlag von Seiten des Ernährungstherapeuten und der Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes eine Kostenübernahme/-beteiligung bei der Krankenkasse. Sprechen sie mit ihrer Kasse!
  2. bezahlt die Gesamtrechnung des Ernährungstherapeuten.
  3. reicht nach Abschluss der Beratung die Rechnungen, sowie die Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes (bei §43) bei der Kasse ein. Die Krankenkasse überweist dann den Zuschuss auf das Konto des Patienten.

Bei privat Krankenversicherten hängt die Bezuschussung vom abgeschlossenen Vertrag ab.

Ärztliche Notwendigkeits-bescheinigung

Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung kann als Vorlage vom Arzt oder für den Arzt verwendet werden.

Siehe Abbildung

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